Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 15.05.2012 (AZ.: 3 AZR 128/11) den Anspruch eines Arbeitnehmers auf einen Versorgungsvertrag gegenüber dem Arbeitgeber aufgrund einer jahrelangen betrieblichen Übung bejaht. Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern über Jahre hinweg den Abschluss eines Versorgungsvertrages angeboten, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllten. Die Versorgung sah u. a. eine Zusage nach beamtenähnlichen Grundsätzen vor. Das Bundesarbeitsgericht sah darin eine betriebliche Übung und vertrat die Auffassung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, auch allen anderen Arbeitnehmern, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, den Abschluss eines entsprechenden Versorgungsvertrages anzubieten.