Durch das Einstellen eines Artikels bei einer Ebay-Auktion gibt der Verkäufer grundsätzlich ein verbindliches Angebot ab und der Kaufvertrag kommt zum Ende der Auktion mit dem Meistbietenden zustande. Wird jedoch während einer laufenden Auktion der eingestellte Artikel beschädigt, dann darf der Verkäufer die Auktion vorzeitig beenden, selbst wenn bereits Interessenten auf den Artikel geboten haben. Dies hat das Landgericht Bochum mit Urteil vom 18.12.2012 (AZ.: 9 S 166/12) klargestellt. Es verwies darauf, dass nachträglich ein Sachmangel aufgetreten sei, der den Verkäufer zur Rücknahme seines Angebots berechtige.