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Auf öffentlichem Parkplatz darf Wohnmobil nicht für Wohnzwecke genutzt werden

Bei Reisen mit einem Wohnmobil ist darauf zu achten, dass dieses nicht an beliebigen Orten zur Nutzung abgestellt werden darf. Es gibt spezielle Stellplätze, die zum Abstellen und zur Nutzung von Wohnmobilen auch über Nacht freigegeben sind. Ein für normale PKWs vorgesehener öffentlicher Parkplatz zählt jedoch nicht dazu. Wird ein Wohnmobil dort abgestellt und über Nacht genutzt, dann stellt dies eine unzulässige Sondernutzung dar, die nach den Naturschutzgesetzen der Länder als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet wird. Wie das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden hat, wurde daher einer betroffenen Frau zurecht eine Geldbuße in Höhe von 100,00 € auferlegt, weil sie mit ihrem Wohnmobil mehrere Tage in Sankt Peter-Ording verbringen wollte, dort aber nicht die für Wohnmobile vorgesehenen Stellplätze nutzte, sondern ihr Wohnmobil zum Zwecke der Übernachtung auf einem Parkplatz abstellte, der nur für PKWs zugelassen war (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.06.2020, AZ: 1 Ss OWi 183/19).