Bei eBay gibt es bei vielen Produkten die Möglichkeit, im Rahmen einer Auktion mitzubieten oder das Produkt zu einem vorgegebenen Preis sofort zu kaufen. Der Verkäufer gibt in seinem Angebot vor, ob neben der Auktion auch eine Sofortkauf-Option bestehen soll und gegebenenfalls zu welchem Preis. Aktiviert nun ein Verkäufer bei der Erstellung seines Angebotes versehentlich die Sofortkauf-Option zu einem Preis von einem Euro und macht ein Käufer von dieser Möglichkeit Gebrauch, dann ist der Verkäufer wegen Erklärungsirrtums berechtigt, den Kaufvertrag anzufechten. Infolge der wirksamen Anfechtung ist er nicht zur Erfüllung des Kaufvertrages verpflichtet. Eine Klage auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des über eBay geschlossenen Kaufvertrages wurde daher vom Amtsgericht München zurückgewiesen (Urteil vom 09.03.2017, Az.: 274 C 21792/16).