Wer seinen Ehepartner jahrelang des sexuellen Missbrauchs bezichtigt, obwohl diese Vorwürfe nicht den Tatsachen entsprechen, der verliert seinen Unterhaltsanspruch. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die unberechtigten Vorwürfe geeignet sind, den Ehegatten in der Öffentlichkeit nachhaltig verächtlich zu machen und damit seine familiäre, soziale und wirtschaftliche Existenz zu zerstören. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem solchen Fall eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs angenommen (Beschluss vom 03.12.2013, AZ.: 2 UF 105/13).