Beendet der Verkäufer bei einer Ebay-Auktion sein Angebot vorzeitig, um den Artikel anderweitig zu veräußern, macht er sich gegenüber dem Höchstbietenden schadenersatzpflichtig. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass ein Angebot bei Ebay nicht unverbindlich ist. Und ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt, selbst wenn die Auktion noch mehrere Stunden läuft. Sofern kein berechtigter Grund zur Rücknahme des Angebots vorliegt, kann der Höchstbietende Schadenersatz verlangen (BGH, Urteil vom 10.12.2014, AZ: VIII ZR 90/14).