Im Falle von Trennung und Scheidung tritt oft Streit darüber auf, wer in der ehemals gemeinsam genutzten Immobilie bleiben darf und wer ausziehen muss. Selbst wenn die Immobilie im Eigentum eines der Ehegatten steht, kann der andere unter gewissen Voraussetzungen, insbesondere wenn dies zum Wohl der gemeinsamen Kinder erforderlich ist, verlangen, dass ihm das Haus zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Dies hindert den anderen Ehegatten allerdings nicht daran, die Immobilie zu veräußern. Im Falle eines Eigentumswechsels ist der neue Eigentümer an die getroffenen Regelungen über die Nutzung der Ehewohnung nicht gebunden, sondern kann die Räumung und Herausgabe der Immobilie verlangen. Dies gilt selbst dann, wenn – wie in einem vom OLG Nürnberg entschiedenen Fall – der Ehemann das Haus an seine eigene Mutter veräußert. Diese konnte bei Gericht mit Erfolg durchsetzen, dass ihre Schwiegertochter die Immobilie räumen und an sie herausgeben muss (OLG Nürnberg, Beschluss v. 10.08.2023, AZ: 7 UF 312/23).