Bei einer Internet-Auktion über Ebay ist Vorsicht geboten. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat mit Urteil vom 03.02.2009 (Az.: 6 U 58/08) klargestellt, dass es ohne Genehmigung des Hersteller nicht erlaubt ist, dessen Fotos von dem angeboteten Produkt zu verwenden. Im entschiedenen Fall hatte ein Verkäufer über Ebay ein Navigationsgerät angeboten. In der Artikelbeschreibung hat er ein hochwertiges Produktfoto eingestellt, das er von der Internetseite des Herstellers kopiert hatte. Der Fotograf dieses Fotos erteilte ihm daraufhin eine Abmahnung und nahm ihn auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch. Da der Fotograf nachweisen konnte, dass das Foto von ihm gemacht worden war, hatte er mit seiner Klage vor Gericht Erfolg. Allerdings begrenzte das Gericht den Schadenersatzanspruch auf insgesamt 140,00 €, da das Foto nur wenige Tage im Internet verwendet wurde und es sich zudem um keinen gewerblichen Anbieter, sondern einen Privat-Verkäufer gehandelt hat.