Verstößt ein Arbeitnehmer wiederholt gegen ein betriebliches Rauchverbot, so kann dies Grund für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber sein. Das Landesarbeitsgericht Köln hat eine fristgerechte Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Verstoßes gegen ein Rauchverbot für wirksam erachtet (vgl. Urteil vom 01.08.2008, Az.: 4 Sa 590/08). Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer mehrfach gegen das von der Geschäftsleitung angeordnete Rauchverbot verstoßen. Er war in einem Betrieb zur Herstellung von Lebensmitteln beschäftigt und wurde dort im Lager eingesetzt. Aus Brandschutzgründen und zum Schutz der Lebensmittel galt dort ein striktes Rauchverbot. Der Arbeitnehmer hielt sich jedoch nicht daran und wurde mehrfach rauchend im Lager angetroffen. Nachdem auch eine Abmahnung nichts nutzte, sprach der Arbeitgeber die fristgerechte Kündigung aus. Dagegen erhob der Betroffene Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Er unterlag jedoch in beiden Instanzen. Die Gerichte hielten die Kündigung auch unter Berücksichtigung des Alters und der langen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers für wirksam. Am Arbeitsplatz gilt also: Finger weg von der Zigarette!