Viele Fluggesellschaften bieten ihren Reisenden ein sog. Flugprämienprogramm an. Dabei werden Bonuspunkte gesammelt, die innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. 5 Jahre) nach dem jeweiligen Flug gegen Prämientickets eingelöst werden können. Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 28.01.2010 (Az.: Xa ZR 37/09) entschieden, dass die Fluggesellschaften die Gültigkeitsdauer dieser Bonusmeilen nicht drastisch verkürzen dürfen, selbst wenn eine solche Verfallsklausel in den Teilnahmebedingnugen vorgesehen ist. Denn der Reisende werde dadurch unangemessen benachteiligt. Innerhalb der verkürzten Gültigigkeitsdauer sei es unter Umständen schierig, einen passenden Prämienflug zu buchen. Die Verfallsklausel ist daher im Ergebnis unwirksam. Die betroffene Fluggesellschaft wurde im konkreten Fall verurteilt, ihrem Kunden die Bonusmeilen wieder gutzuschreiben.