Wer seine Arbeitskollegen bedroht und beleidigt, der stört den Betriebsfrieden und kann fristlos gekündigt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich das Verhalten wiederholt und der Arbeitgeber bereits erfolglos eine Abmahnung ausgesprochen hatte. In dem vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschiedenen Fall hatte eine Bäckereiverkäuferin mehrfach eine Auszubildene im Betrieb beschimpft und in Gegenwart von Kunden kritisiert. Obwohl der Arbeitgeber sie aufgefordert hat, dies zu unterlassen, geriet sie erneut mit der Auszubildenen aneinander. Zu allem Überfluss drohte sie auch einer anderen Kollegin mit den Worten: „Wer mich beim Chef anmachen will, den mache ich platt!“ Dies brachte das Fass zum Überlaufen und die Mitarbeiterin kassierte die fristlose Kündigung. Ihre dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage wurde als unbegründet abgewiesen. Auf Grund des ungezügelten und aggressiven Verhaltens der Verkäuferin sei die fristlose Kündigung nach Ansicht des Abreitsgerichtes gerechtfertigt (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Az.: 3 Sa 224/09).