Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte erreicht hatte, dem kann selbst dann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn der Punktestand sich zwischenzeitlich wieder reduziert hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Beschluss vom 04.06.2012 (AZ.: 3 L 356/12) bekräftigt. In dem entschiedenen Fall hatte der Betroffene im April 2011 einen Punktestand von 18 im Verkehrszentralregister erreicht. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ordnete daraufhin im Februar 2012 den Entzug der Fahrerlaubnis an. Zu diesem Zeitpunkt waren nur noch 15 Punkte eingetragen, da zwischenzeitlich 3 Punkte getilgt worden waren. Dennoch hielt das Verwaltungsgericht Neustadt den Fahrerlaubnisentzug für rechtmäßig. Es vertrat die Auffassung, dass der Betroffene sich durch Erreichen von 18 Punkten unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe. |