Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hatte sich mit einem Fall zu befassen, in welchem eine Frau ihrem Freund zu dessen Geburtstag ein mit einer Schleife geschmücktes Sportcabriolet präsentierte und ihm den Fahrzeugschlüssel hierfür übergab. Sie selbst behielt den Zweitschlüssel und den Kfz-Brief. Nachdem sich das Paar gestritten hatte und die Beziehung gescheitert war, beanspruchte der Mann das Eigentum am Fahrzeug. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat seine Klage jedoch mit Urteil vom 22.05.2012 (AZ.: 3 U 69/11) abgewiesen mit der Begründung, dass der erhebliche Fahrzeugwert gegen eine Schenkung spreche. Schleife und Schlüsselübergabe machten das Cabrio noch nicht zu einem Geschenk. Die Nutzungsüberlassung sei viel mehr als Leihe anzusehen.