Kaum ein Eigentümer käme auf die Idee, dass ihm das Rauchen auf der eigenen Terrasse gerichtlich untersagt werden könnte. Diese Erfahrung musste nun jedoch ein Ehepaar in Dortmund machen, das dauerhaft auf der eigenen Terrasse rauchte und deren Nachbarn sich darüber beschwerten, dass der Rauch direkt in ihre Wohnungen zieht. Das LG Dortmund stellte daraufhin für das verdutzte Ehepaar einen „Raucher-Stundenplan“ auf, wonach diese nur noch zu bestimmten Zeiten auf der Terrasse rauchen dürfen, um den Schutz der Nachbarn zu gewährleisten (LG Dortmund, Urteil vom 08.06.2017, AZ: 1 S 451/15).