Eheleute schließen nicht selten ein gemeinschaftliches Testament, wonach sie sich wechselseitig als Erben einsetzen. In einem vom OLG Hamm entschiedenen Fall hatten die Eheleute darüber hinaus vereinbart, dass das Testament auch im Falle der Ehescheidung gelten soll. Die Ehe wurde dann tatsächlich geschieden und der Erblasser heiratete erneut. Nach seinem Tod hat die zweite Ehefrau das Testament, das noch mit der ersten Ehefrau geschlossen worden war, angefochten. Sie berief sich darauf, dass sie als Pflichtteilsberechtigte übergangen worden sei.
Das OLG Hamm gab der zweiten Ehefrau mit Beschluss vom 28.10.2014 (AZ: 15 W 14/14) Recht. Die Testamentsanfechtung sei berechtigt, weil davon auszugehen sei, dass der Erblasser die zweite Ehefrau als Pflichtteilsberechtigte bei Kenntnis der späteren Sachlage nicht übergangen hätte.