Betrug bei der Überweisung bewirkt keine Erfüllung
Überweist der Käufer den vereinbarten Kaufpreis auf aufgrund einer manipulierten E-Mail auf das Konto von Betrügern, tritt gegenüber dem Verkäufer keine Erfüllung gemäß § 362 BGB ein. Vielmehr ist der Käufer grundsätzlich weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Etwas anderes kann im Einzelfall gelten, wenn der Verkäufer den Schaden durch ein eigenes pflichtwidriges Verhalten verursacht hat. Dann […]