Geburtsname eines ausländischen Kindes nach Vaterschaftsanerkennung
Erwirbt ein Kind durch die Anerkennung der Vaterschaft eines Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit, dann richtet sich sein Geburtsname nach dem deutschen Sachrecht. Nach Art. 10 Abs. 1 EGBGB unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Selbst wenn ein Kind mit der Geburt zunächst eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben hat, verdrängt […]