Tilgungsleistungen auch beim Kindesunterhalt abzugsfähig
Wer zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist, kann bei der Ermittlung seines Einkommens die Tilgungsleistungen für die Finanzierung seiner bewohnten Immobilie in Abzug bringen, allerdings nur bis zur Höhe des Wohnvorteils. Etwas anderes gilt jedoch, wenn durch den Abzug der Mindestunterhalt des minderjährigen Kindes nicht mehr gesichert ist. Dann kann es geboten sein, ausnahmsweise eine […]