Standesamtliche Eheauflösung in Italien gilt auch in Deutschland
Die vor einem Standesamt in Italien erfolgte Auflösung einer Ehe ist in Deutschland als Ehescheidung anzuerkennen, selbst wenn anders als in Deutschland ein Gericht an dieser Eheauflösung nicht beteiligt war. Gemäß Art. 21 Abs. 1 der Brüssel-IIa-Verordnung (VO-EG 2201/2003) sind die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in den anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen, ohne dass es hierfür […]