„Gekauft wie besichtigt“ bedeutet keinen umfassenden Gewährleistungsausschluss
Beim Gebrauchtwagenkauf wird im Vertrag oft die Formulierung „gekauft wie besichtigt“ verwendet. Damit sollen Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln ausgeschlossen werden. Der Ausschluss dieser Sachmangelhaftung hat jedoch nur eine begrenzte Reichweite. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main unter Bezugnahme auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 06.04.2016 (Az.: VIII ZR 261/14) bekräftigt hat, bezieht sich der Gewährleistungsausschluss bei […]