Fehlerhaftigkeit einer Widerrufsbelehrung
In einem vor dem OLG Dresden (Beschluss vom 03.05.2021, Az.: 4 U 421/21) verhandelten Fall hatte sich der Kläger auf eine unzureichende Widerrufsbelehrung in einem im Jahre 2001 abgeschlossenen Vertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung berufen. Er beanstandete, dass ihm die erforderlichen Unterlagen, nämlich die Belehrung und die Verbraucherinformationen, nicht bei Antragstellung, sondern erst zusammen mit […]