Haftung auf dem Werkstattgelände
Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, dass eine Werkstatt, die den Pkw eines Kunden über Nacht auf einem öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz abstellt, weil auf dem abgeriegelten Gelände kein Platz mehr vorhanden ist, nicht für Schäden durch Fremde haftet. Zwar habe die Werkstatt beim Umgang mit Kundenautos eine Sorgfaltspflicht, diese hätte sie jedoch durch das Abstellen auf […]