Für eine zweite Ausbildung müssen Eltern keinen Unterhalt bezahlen
Die Eltern sind ihrem Kind gegenüber grundsätzlich verpflichtet, eine angemessene Ausbildung zu finanzieren, die den Begabungen und Neigungen des Kindes entspricht. Findet das Kind nach Abschluss dieser, von den Eltern finanzierten Ausbildung dennoch keinen Job, dann müssen die Eltern nicht für eine weitere Ausbildung zahlen. Dies hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 27.04.2018 (Az.: […]