Reisemangel wegen geänderten Abflugortes
Reiseveranstalter behalten sich in ihren Bedingungen regelmäßig vor, die Flugdaten zu ändern. In einem vor dem Amtsgericht München entschiedenen Fall war in der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters ausgeführt, dass die Flugzeiten unverbindlich seien. Kurz vor Beginn der Reise informierte der Reiseveranstalter dann darüber, dass die Flugdaten sich geändert hätten. Sowohl der Abflugort als auch die Zeiten […]