Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Fahrt zum Krankenhaus
§ 16 OWiG regelt den sog. rechtfertigenden Notstand, wonach es im Einzelfall zwecks Abwendung einer akuten Gefahr z.B. für das Leben gerechtfertigt sein kann, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Das Eintreten von Wehen bei einer Schwangeren alleine begründet allerdings nicht einen solchen rechtfertigenden Notstand. Sollten hingegen plötzliche Schmerzen auftreten, die den Verlust des Kindes nach sich […]