Kein Schadenersatzanspruch für Luxusartikel bei verspätetem Fluggepäck
Kommt der Koffer am Urlaubsort zu spät an, dann ist die Fluggesellschaft grundsätzlich verpflichtet, die erforderlichen Kosten für die Beschaffung von Ersatzartikeln zu erstatten. Die Erstattungspflicht bezieht sich allerdings nur auf die notwendigen Gegenstände. Für die Kosten von Luxusartikeln muss die Fluggesellschaft nicht aufkommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn – wie in einem vor dem […]