Rückforderung von Geschenken nach gescheiterter Beziehung
Zuwendungen, die einem Partner im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemacht werden, können nicht ohne weiteres zurückverlangt werden. Ein Rückforderungsanspruch besteht vielmehr nur dann, wenn die Zuwendung über das hinausgeht, was die Partner für das tägliche Zusammenleben benötigen, und bei einem der Partner zu einem dauerhaften erheblichen Vermögenswert führt. Die Zuwendung muss also nach den individuellen […]