Kein Lohnanspruch bei Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist sittenwidrig und begründet keinen Lohnanspruch. Dies ist ein allgemeiner Grundsatz. Gleichwohl hatte ein Mieter in Bayern versucht, die von ihm geschuldete Miete mit einem „Lohn“ für geleistete Schwarzarbeit zu verrechnen. Er zahlte daher für zwei Monate keine Miete, woraufhin er die fristlose Kündigung des Vermieters erhielt. Gegen die dann erhobene Räumungsklage setzte er […]