Fristlose Kündigung bei Morddrohung gegen Vorgesetzten
Bei Fehlverhalten eines Arbeitnehmers ist regelmäßig vorab eine Abmahnung auszusprechen und der Arbeitsgeber ist erst im Wiederholungsfall berechtigt, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen. Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung und Einhaltung einer Kündigungsfrist setzt hingegen eine erhebliche Pflichtverletzung des Arbeitnehmers voraus, die es aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar macht, das Vertragsverhältnis fortzuführen. […]