Mithaftung des Vordermanns beim Auffahrunfall?
Gerade an Ampeln, Einfahrten oder Kreuzungen kommt es regelmäßig zu Auffahrunfällen. In einer solchen Konstellation hört man immer wieder den Grundsatz: „Wer auffährt, hat Schuld!“. Dieser sogenannte Anscheinsbeweis gilt jedoch nicht uneingeschränkt, entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls. Das Landgericht Saarbrücken hat mit Urteil vom 20.11.2015 (AZ: 13 S 37/15) entschieden, dass sich auch […]