Nutzung von Blitzer-Apps ist unzulässig
Nach § 23 Abs. 1 b StVO ist es verboten, ein technisches Gerät bei der Fahrt zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Dazu gehören u. a. Blitzer-Warngeräte. Das OLG Celle hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob auch ein Mobilfunkgerät, auf welchem eine sog. Blitzer-App […]