Unverschuldete Geldnot schützt nicht vor Kündigung
Erfüllt der Mieter seine Pflicht zur Zahlung der Miete nicht, dann ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter unverschuldet in Geldnot geraten ist. In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war ein Mieter sozialhilfeberechtigt und hatte rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt. Die Mietkosten sollten vom Sozialamt […]