Keine Sittenwidrigkeit eines „Schnäppchenpreises“ bei Ebay-Auktion
Besteht bei einem Kaufvertrag ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der Kaufsache, dann ist der Kaufvertrag wegen Sittenwidrigkeit unwirksam. Etwas anderes gilt jedoch bei einer Internetauktion, weil diese gerade dadurch geprägt ist, den angebotenen Artikel zu einem besonders günstigen Preis zu erwerben. Der Verkäufer legt es zwar darauf an, im Wege des Überbietens […]