Ausgleichsanspruch des Versicherers nach Unfallflucht
Verlässt ein Versicherungsnehmer nach einem Verkehrsunfall den Unfallort, ohne zuvor die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen, verletzt er seine Obliegenheit aus dem bestehenden Versicherungsvertrag mit seiner Kfz-Versicherung. In einem Fall, über welchen das Landgericht Detmold zu entscheiden hatte, machte die hinter dem Autofahrer stehende Versicherung deshalb einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 2.500,00 € geltend. Der Versicherungsnehmer […]