Keine Gewährleistungsrechte bei Schwarzarbeit
Nach dem seit dem 01.08.2004 geltenden Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist Schwarzarbeit grundsätzlich verboten und geschlossene Verträge sind nichtig. Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 01.08.2013 (AZ.: VII ZR 6/13) klargestellt, dass diese Nichtigkeit des Vertrages zur Folge hat, dass auch keine Gewährleistungsrechte wegen Mängeln geltend gemacht werden können. Betroffen sind hiervon üblicherweise Werkverträge über Handwerkerleistungen. Verstößt […]