Tatsächliche Besetzung der Stelle ist nicht Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch nach dem AGG.
Ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG wegen Ungleichbehandlung setzt nicht voraus, dass die ausgeschriebene Stelle tatsächlich besetzt wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23.08.2012 (AZ.: 8 AZR 285/11) entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall war eine Stelle nur für eine bestimmte Altersgruppe ausgeschrieben. In der Stellenausschreibung war ausgeführt, dass zwei freiberufliche […]