Leugnung der Schwerbehinderung beim Vorstellungsgespräch
Bei der Einstellung eines Arbeitnehmers wird häufig nach einer Schwerbehinderung gefragt. Wird dies vom Arbeitnehmer wahrheitswidrig verneint, kann der Arbeitgeber berechtigt sein, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Dies gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 07.07.2011 (Az.: 2 AZR 396/10) aber nur dann, wenn die Täuschung ursächlich für den Abschluss des Arbeitsvertrages war. Hätte der Arbeitgeber […]