Keine Haftung bei unbefugter Nutzung eines eBay-Kontos!
Verwendet eine Person unbefugt den Account eines anderen eBay-Mitglieds, muss der Inhaber des Kontos nicht unbedingt für abgeschlossene Verträge haften. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11.05.2011 (Az.: VIII ZR 289/09) ausgeführt, dass die gesetzlichen Regelungen zur Stellvertretung auch bei Internet-Geschäften anwendbar seien. Wenn durch die Nutzung eines falschen Namens bei dem Geschäftspartner ein Irrtum […]