Keine Handysperrung wegen Kleinstbeträgen!
Ein Handy-Anschluss darf von dem Mobilfunkanbieter erst dann gesperrt werden, wenn der Kunde mit einem Betrag von mindestens 75,00 € im Rückstand ist. Der Bundesgerichtshof hat damit die Rechte von Mobilfunknutzern gestärkt (vgl. Urteil vom 17.02.2011, Az.: III ZR 35/10). Der gängigen Praxis, ein Handy schon dann zu sperren, wenn geringfügige Zahlbeträge offen sind, wurde […]