Nicht jede Beleidigung begründet eine fristlose Kündigung!
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 08.04.2010 (Az.: 4 Sa 474/09) die Hürden für eine fristlose Kündigung eines Mitarbeiters angehoben. Im entschiedenen Fall hatte ein Kraftfahrer einen Kunden mehrmals mit „Arschloch“ beschimpft. Dennoch vertrat das LAG die Auffassung, dass dieses Verhalten nicht unbedingt eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Vielmehr müsse eine Einzelfallprüfung und Interessenabwägung erfolgen. Danach […]