Bei Mieterhöhung gilt die im Mietvertrag genannte Wohnfläche.
Möchte ein Vermieter die Miete für eine Wohnung an die ortsüblichen Verhältnisse anpassen, kann er gemäß § 558 BGB eine Mieterhöhung vornehmen. Dabei kann aus einem örtlichen Mietspiegel der Mietpreis pro qm Wohnfläche zugrunde gelegt werden. Probleme treten regelmäßig auf, wenn die Wohnung tatsächlich kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Der Mieter wird sich dann […]