Ein Urlauber ist nicht berechtigt, den Preis seiner Reise zu mindern, wenn die Wellen am Strand wegen schlechten Wetters so hoch sind, dass man im Meer nicht baden und schnorcheln kann. Das Landgericht Hannover hat mit Urteil vom 17.08.2009 ( Az.: 1 O 59/09) einen Reisemangel in einem solchen Fall explizit verneint und die Klage auf Reisepreisminderung zurückgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass sich nur ein natürliches Risiko vom Wetter und Meer verwirklicht hätte. Die allgemeine Klimabeschreibung im Reiseprospekt sei nicht als eine verbindliche Zusicherung des Reiseveranstalters zu werten. Auf Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen habe der Reiseveranstalter keinen Einfluss. Der Kläger ging also leer aus, obwohl ihn der Urlaub für sich und seine Familie auf den Seychellen insgesamt 27.000,00 Euro gekostet hatte.