Treten nach einem Verkehrsunfall Beschwerden im Bereich der Halswirbelsäule mit Kopf- und Nackenschmerzen auf, dann weigern sich Haftpflichtversicherer oft, den kausalen Zusammenhang zum Unfall anzuerkennen oder lehnen jedenfalls die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes ab unter Verweis auf eine Bagatellverletzung.
Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 26.07.2022 bekräftigt, dass starke Kopf- und Nackenschmerzen als Primärverletzung nach einem Verkehrsunfall anerkannt werden können. Ferner hat der Senat klargestellt, dass auch die psychischen Auswirkungen der Verletzungshandlung bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen sind. In dem entschiedenen Fall hatte eine Frau zwar nur einen relativ harmlosen Auffahrunfall erlitten, bei dem sich nicht einmal die Airbags in ihrem Fahrzeug öffneten. Das Ereignis hat bei ihr aber die Erinnerung an ein belastendes Ereignis aus der Vergangenheit ausgelöst, als ihre Freundin bei einem Unfall ums Leben kam und sie als Ersthelferin vor Ort war. Der BGH betonte, dass vom Schutzzweck der deliktischen Sorgfaltspflichten auch der Schutz vor der Erinnerung an belastende Ereignisse aus der Vergangenheit umfasst sei (BGH, Urteil vom 26.07.2022, Az.: VI ZR 58/21).