Durch übermäßiges Rauchen in einer Mietwohnung kann man sich schadenersatzpflichtig machen. Begibt man sich zum Rauchen daher auf den Balkon der Wohnung, dann kann jedoch Ärger durch die anderen Mieter des Hauses auftreten. In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall fühlte sich ein Mieter durch den aufsteigenden Zigarettenrauch von einem tiefer gelegenen Balkon beeinträchtigt und verlangte, dass sein Nachbar das Rauchen zu bestimmten Zeiten unterlässt. Der BGH stellte fest, dass ein solcher Unterlassungsanspruch im Einzelfall berechtigt sein kann. Voraussetzung ist jedoch eine wesentliche Beeinträchtigung oder nachweisbare Gefahr einer Gesundheitsgefährdung (BGH, Urteil vom 16.01.2015, AZ.: V ZR 110/14).