Die Corona-Pandemie macht den Reiseveranstaltern das Geschäft kaputt. So mussten alle geplanten Reisen in den Osterferien storniert werden und die Reiseveranstalter sehen sich enormen Rückforderungsansprüchen der Kunden ausgesetzt. Die Bundesregierung wollte den Reiseveranstaltern durch eine sog. Gutscheinlösung unter die Arme greifen. Danach sollten die Veranstalter für alle Reisen, die vor dem 08.03.2020 gebucht wurden, anstatt der Rückerstattung einen Gutschein ausgeben dürfen. Nur wenn dieser bis Ende 2021 nicht eingelöst wird, sollte der Kunde Wertersatz verlangen können. Die Regelung geht zu Lasten der Kunden, bei denen es sich meistens um Verbraucher handelt. Deshalb hat die EU-Kommission sich gegen diese Lösung ausgesprochen.
Inzwischen hat auch die Bundesregierung von dem Gesetzesvorhaben Abstand genommen. Fest steht damit, dass die Reiseteilnehmer einen Gutschein nicht akzeptieren müssen und die Erstattung des gezahlten Reisepreises für eine wegen Corona stornierte Reise vom Veranstalter verlangen können. Ob das Gleiche auch für Flüge oder abgesagte Freizeitveranstaltungen, wie Konzerte gilt, ist nach wie vor offen. Hierzu hat die Regierung ein neues Gesetzesvorhaben in Gang gebracht.