Kommen Kinder in die Situation, dass sie aufgrund hoher Pflegekosten ihrer Eltern für diese Unterhalt zahlen müssen, dann stellt sich ihnen oft die Frage, ob sie ihr Vermögen in Form eines Eigenheims hierfür verwerten müssen. Der Bundesgerichtshof hat dies klar verneint. Eine Immobilie in angemessener Größe, die von den Unterhaltspflichtigen selbst genutzt wird, ist beim Elternunterhalt grundsätzlich unberücksichtigt zu lassen. Da die Kinder auch für ihr eigenes Alter vorsorgen dürfen, ist die Verwertung einer solchen Immobilie unzumutbar (BGH, Beschluss vom 07.08.2013 – AZ.: VII ZB 269/12).