Einem Mitarbeiter, der seinem Vorgesetzten Prügel androht, indem er sagt: „Ich hau dir vor die Fresse“, kann fristlos gekündigt werden. Der Arbeitgeber braucht ein solches Verhalten selbst bei langer Betriebsangehörigkeit des Mitarbeiters nicht zu dulden. Es nützt dem Mitarbeiter nichts, wenn er sich darauf beruft, dass der Umgangston allgemein rau gewesen sei. Dies hat das Arbeitsgericht Mönchengladbach entschieden.