Fristlose Kündigung wegen Taubenfütterns
Eine Mieterin muss aus ihrer Wohnung ausziehen, weil sie gegen den Willen des Vermieters nicht damit aufgehört hat, auf ihrem Balkon Tauben zu füttern. Die Mieterin hatte nicht nur acht eigene Brieftauben in einem Käfig gehalten, sondern auch noch wild lebende Stadttauben auf ihrem Balkon gefüttert, wodurch Ratten angezogen wurden. Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus beschwerten […]