Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unwahrer, ehrverletzender Äußerungen
Die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses ist nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht. Das Amtsgericht München hat einen ausreichenden Kündigungsgrund in der Tatsache gesehen, dass eine Mieterin unwahre Behauptungen über ihren Vermieter aufgestellt hatte, die geeignet waren, die Ehre des Vermieters nachhaltig zu schädigen. Die Mieterin […]